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22. Februar 2022 | 15:27 Uhr
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EU will Einreise aus Drittländern erleichtern

Insbesondere für geimpfte Reisende aus Drittländern soll die Einreise in die EU leichter werden. Eine entsprechende Empfehlung haben die EU-Mitgliedstaaten am Dienstag angenommen. Unter anderem sind künftig alle von der WHO genehmigten Impfstoffe zugelassen. Die neue Empfehlung gilt ab dem 1. März.

Europa-Flagge

Die EU-Kommission will Besuchern aus Nicht-EU-Ländern die Einreise erleichtern

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Der Aktualisierung zufolge sollten bei der Anwendung von Covid-19-Beschränkungen sowohl die Lage in dem Drittland als auch der individuelle Status der betroffenen Person berücksichtigt werden. Die Mitgliedstaaten sollten nicht unbedingt notwendige Reisen für Personen zulassen, die mit einem von der EU oder der WHO zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, sowie für Genesene und alle Personen, die von einem auf der EU-Liste aufgeführten Land einreisen. Für einige dieser Reisenden könnten zusätzliche Maßnahmen wie ein PCR-Test vor Antritt der Reise gelten, heißt es von der EU-Kommission.

Geimpfte Reisende müssen die letzte Dosis der Grundimmunisierungsserie laut der neuen Empfehlung mindestens 14 Tage und höchstens 270 Tage vor der Einreise erhalten haben oder eine zusätzliche Dosis bekommen haben. Darüber hinaus sollten Personen, die innerhalb von 180 Tagen vor ihrer Reise in die EU von Covid-19 genesen sind, in die EU reisen können, wenn sie ihre Genesung mit einem digitalen Covid-Zertifikat der EU oder einem dem digitalen Zertifikat der EU gleichwertigen Nicht-EU-Zertifikat nachweisen können.

Kinder unter sechs von Anforderungen ausgenommen

In den Aktualisierungen wird auch klargestellt, dass für Kinder unter sechs Jahren, die in Begleitung eines Erwachsenen reisen, keine Tests oder zusätzlichen Anforderungen gelten sollten. Bei Kindern über sechs und unter 18 Jahren sollen dieselben Regeln gelten wie für Erwachsene.

Die Umsetzung der Änderungen und ihre koordinierte Anwendung ist Sache der EU-Mitgliedsstaaten. Die Kommission kündigt an, die Empfehlung des Rates bis zum 30. April im Hinblick auf die vollständige Umstellung auf einen rein personengebundenen Ansatz zu überprüfen. Dann könnte der Gefahrenstatus des Herkunftslandes im Hinblick auf das Corona-Geschehen bedeutungslos werden.

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