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3. Dezember 2025 | 16:55 Uhr
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EU einigt sich auf neue Regeln für Pauschalreisen

Das Europäische Parlament und der EU-Rat haben sich auf eine überarbeitete EU-Pauschalreiserichtlinie geeinigt. Die neuen Regelungen sollen für mehr Klarheit bei der Definition von Pauschalreisen sorgen. Die Kategorie der verbundenen Reiseleistungen wird gestrichen.

Europa Flagge

Rat und Parlament der EU haben sich auf einen Entwurf für ein neues Pauschalreiserecht geeinigt

Ein zentraler Bestandteil der Einigung soll die klare Definition von Pauschalreisen sein. Künftig werde es einfacher, zu erkennen, welche Kombinationen von Reiseleistungen unter die Schutzbestimmungen dieser Richtlinie fallen, heißt es in einer Mitteilung aus dem Europäischen Parlament. Die bisherige Kategorie der "verbundenen Reiseleistungen" werde abgeschafft, wodurch eine einheitliche Definition geschaffen werde.

Das bedeutet, dass eine Pauschalreise dann vorliegt, wenn Reiseleistungen miteinander kombiniert und zusammen gebucht werden. Die Kombination von Einzelleistungen bleibt für Reisebüros möglich, ohne in die Veranstalterrolle zu geraten. Allerdings müssen Reisende vom Reisemittler klar darüber informiert werden, wenn eine Reise keine Pauschalreise im rechtlichen Sinne darstellt.

Regeln für Online-Buchungen und Gutscheine

Ein weiterer Punkt ist die Regelung für Online-Buchungen: Wenn eine Kombination von Dienstleistungen durch mehrere Anbieter innerhalb von 24 Stunden stattfindet und wenn in diesem Zusammenhang persönliche Daten des Reisenden übermittelt werden, gilt dies künftig als Pauschalreise. Diese Erweiterung soll den Umgang mit digitalen Buchungsprozessen vereinfachen.

Die Richtlinie nimmt auch das Thema Gutscheine auf, das während der Covid-19-Pandemie an Bedeutung gewann. Künftig haben Reisende das Recht, Gutscheine für nicht angetretene Reisen innerhalb von 14 Tagen abzulehnen und stattdessen eine Rückerstattung zu verlangen. Sollte der Gutschein nicht eingelöst werden, muss der Wert zurückerstattet werden – und zwar ohne, dass Reisende aktiv darum bitten müssen. Gutscheine können bis zu zwölf Monate gültig sein und müssen durch Insolvenzgarantien abgesichert sein. Auch die Möglichkeit, Gutscheine zu übertragen oder zu verlängern, wird Reisenden eingeräumt.

Stornorechte und Rückerstattungen

Ein weiterer Punkt der Einigung betrifft die Stornorechte bei außergewöhnlichen Umständen. Wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vorliegen, sei es im Zielgebiet, am Abfahrtsort oder auf dem Weg dorthin, haben Reisende das Recht, ihre Reise kostenfrei zu stornieren und eine vollständige Rückerstattung zu erhalten. Damit sind gegen den Willen von Vertretern der Reisebranche nun auch Ereignisse am Wohnort der Kunden in die Stornogründe eingeschlossen.

Ein offizieller Reisehinweis der Behörden werde als Indiz für solche Umstände anerkannt, jedoch nicht als alleiniges Kriterium für eine kostenlose Stornierung, heißt es in der Erklärung weiter. Reisende, die zum Zeitpunkt der Buchung bereits von einem Risiko wussten, könnten nicht ohne Stornogebühren vom Vertrag zurücktreten.

Beschwerdemanagement und Sanktionen

Die Einigung enthält zudem eine Regelung für ein obligatorisches Beschwerdemanagement seitens der Reiseveranstalter. Diese müssen künftig sicherstellen, dass Beschwerden innerhalb von sieben Tagen bestätigt und innerhalb von 60 Tagen mit einer begründeten Antwort beantwortet werden.

Dieser Mechanismus soll für mehr Transparenz und faire Behandlung der Reisenden sorgen. Indes haben die Verhandlungsführer auch entschieden, dass die Höhe von Strafen für Verstöße gegen die neuen Regeln nicht vereinheitlicht wird und damit den nationalen Gesetzgebern überlassen bleibt.

Nächste Schritte und Ausblick

Die Einigung muss noch formal vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet werden, bevor die neue Richtlinie in Kraft treten kann. Nach der Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit, ihre nationalen Gesetze anzupassen. Zusätzlich wird es eine Übergangsfrist von sechs Monaten geben, bevor die neuen Regelungen vollständig angewendet werden müssen.

Christian Schmicke

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