EuGH besteht auf mehr Transparenz bei Flugbuchung im Web
Schon bei der ersten Nennung eines Flugpreises im Internet müssten sämtliche unvermeidbaren Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte enthalten sein, urteilten die Richter am Europäischen Gerichtshof. Nur auswählbare Zusatzleistungen und darauf fällige Steuern dürften erst zu Beginn des Buchungsverfahrens klar und transparent mitgeteilt werden. Zeit