EuGH-Urteil könnte Veranstalter in Nöte bringen
Reisende können für jeden Mangel, den sie in ihrem Urlaub verzeichnen, bis zu zwei Jahre nach der Rückreise Minderungsansprüche an den Reiseveranstalter stellen. So interpretieren Juristen einen Spruch des Europäischen Gerichtshofs vom Januar. Das könnte zum einen "Opferanwälte" und Legal-Tech-Unternehmen auf den Plan rufen, denn die Regel gilt für die Zeit seit Inkrafttreten der EU-Pauschalreise-Richtlinie 2018. Zum anderen wird das in der deutschen Rechtsprechung verankerte "allgemeine Lebensrisiko" obsolet. FVW