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4. Mai 2023 | 16:09 Uhr
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EuGH-Urteil könnte Veranstalter in Nöte bringen

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Malta-Fans aufgepasst: Themenwoche MALTA in Counter vor9

Ein Urlaub nach Malta ist viel mehr als Sonne und Meer. Historische Schauplätze, kleine Dörfer, eine mediterrane Küche mit einem Hauch von Orient und wunderschöne Buchten. Viele nützliche Reisetipps rund um Malta haben wir in unserer Themenwoche in Counter vor9 für Sie zusammengestellt. Jetzt beim Gewinnspiel mitmachen und eine Reise nach Malta gewinnen!

Reisende können für jeden Mangel, den sie in ihrem Urlaub verzeichnen, bis zu zwei Jahre nach der Rückreise Minderungsansprüche an den Reiseveranstalter stellen. So interpretieren Juristen einen Spruch des Europäischen Gerichtshofs vom Januar. Das könnte zum einen "Opferanwälte" und Legal-Tech-Unternehmen auf den Plan rufen, denn die Regel gilt für die Zeit seit Inkrafttreten der EU-Pauschalreise-Richtlinie 2018. Zum anderen wird das in der deutschen Rechtsprechung verankerte "allgemeine Lebensrisiko" obsolet. FVW

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