Ex-Unister-Manager nennt "Herunterbuchen" korrekt
Im Unister-Prozess hat der Ex-Chef des Flugticketverkaufs die Praxis des "Herunterbuchens" bei Portal Fluege.de verteidigt. Es sei legal und üblich, die Zeit zwischen der Buchungsanfrage des Kunden und der Ticketausstellung zur "Preisoptimierung" zu nutzen, sagte er. Die Dresdener Generalstaatsanwaltschaft bezeichnet dieses Vorgehen dagegen als Computerbetrug in 87.000 Fällen. Sie geht von einem Gesamtschaden in Höhe von mehr als 7,6 Millionen Euro für Unister-Kunden aus. Freie Presse