Fluggastportal zieht gegen SAS vor Gericht
Die Schwedische Allgemeine Beschwerdekammer (ARN) stuft die Streiks bei der skandinavischen Fluglinie im Frühjahr, von denen rund 370.000 Passagiere betroffen waren, nicht als ein Ereignis ein, das den Kunden Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung verschafft. Das Fluggastportal Airhelp will dennoch klagen.
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Die Empfehlungen der schwedischen Beschwerdekammer seien unverbindlich, betonen die Entschädigungseintreiber. Sie hätten keinen rechtlichen Einfluss, sagt Christian Nielsen, Rechtsexperte bei Airhelp. Ungeachtet dessen sei es "natürlich bedauerlich, dass diese Institution eine so verbraucherfeindliche Empfehlung abgibt", obwohl bereits eine rechtsverbindliche gerichtliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf Streiks von Luftfahrtpersonal und Entschädigungsansprüche der Passagiere existiere.
Damit bezieht sich Airhelp auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte im April 2018 entschieden, dass selbst ein nicht angekündigter Streik des Airline-Personals keinen außergewöhnlichen Umstand darstelle, der die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreien würde, Entschädigungen auszuzahlen. Da sämtliche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für alle Länder, für die die EU-Fluggastrechte gelten, bindend seien, sei die Empfehlung der schwedischen Kammer nicht haltbar, so Airhelp-Jurist Nielsen.