Fluglärm kann Minderung des Reisepreises rechtfertigen
Landen Urlauber in einem Hotel in der Einflugschneise, ohne dass dies in den Reiseunterlagen und Kataloginformationen ausgewiesen wird, haben sie Anspruch auf Minderung des Reisepreises, urteilte jüngst der Bundesgerichtshof. Allerdings müssten Reisende die Störung beweisen, heißt es in dem Urteil des Gerichts, das den Fall zur abschließenden Klärung an die Berufungsinstanz zurückverwies. Versicherungsjournal