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12. April 2022 | 16:10 Uhr
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Fluglärm kann Minderung des Reisepreises rechtfertigen

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Wenn es draußen kühler und stiller wird, macht die gemeinsame Zeit besonders glücklich. Empfehlen Sie Ihren Kunden eine A-ROSA Reise im Herbst und Winter, die entspanntes Zusammensein mit Genuss und Entdeckerfreude verbindet. Einfach entschleunigen und die schönsten Städte im Glanz der Herbst-, Advents- oder Festzeit erleben. Reise vor9

Landen Urlauber in einem Hotel in der Einflugschneise, ohne dass dies in den Reiseunterlagen und Kataloginformationen ausgewiesen wird, haben sie Anspruch auf Minderung des Reisepreises, urteilte jüngst der Bundesgerichtshof. Allerdings müssten Reisende die Störung beweisen, heißt es in dem Urteil des Gerichts, das den Fall zur abschließenden Klärung an die Berufungsinstanz zurückverwies. Versicherungsjournal

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