Frist für Schlussabrechnung zu ÜI bis ÜIII läuft
Weil die Anträge auf die Überbrückungshilfen sowie auf November- und DezemberHilfen häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierter Kosten bewilligt wurden, sind alle Antragsteller zur Einreichung einer Schlussabrechnung verpflichtet. Die Abrechnung der ersten Programme (Überbrückungshilfe I-III, November- und Dezemberhilfe) ist am 5. Mai gestartet. Sie muss bis zum 31. Dezember erfolgen. Die Abrechnung späterer Programme folgt später. Bundeswirtschaftsministerium