Frist für Überbrückungshilfen-Abrechnung wird verlängert
Die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe werde um sechs Monate verlängert, bestätigt das Bundeswirtschaftsministerium. Die Verlängerung sei bereits mit den Ländern abgesprochen und auch an die Steuerberaterkammern kommuniziert worden. In den nächsten Tagen sollen auch die FAQs und die Website angepasst werden. Touristik aktuell