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4. April 2020 | 20:48 Uhr
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Gemischte Signale zur Gutscheinpflicht aus Brüssel

Die Europäische Union müsste für die Befähigung von Veranstaltern und Airline, anstelle von Rückerstattungen Gutscheine auszugeben, ihre Vorgaben ändern. Doch nationale Vorstöße ohne Absprache sieht man in Brüssel nicht gern.

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Zwar haben bereits mehrere Staaten der Tourismusindustrie erlaubt, Kunden für Reisen, die wegen der Coronakrise abgesagt werden müssen, statt Bargeld Gutscheine zu geben. Doch ob die EU-Kommission das deutsche Vorhaben einfach durchwinkt, ist ungewiss. Eine Gutscheinpflicht wäre ein Verstoß gegen das geltende EU-Recht, sagte ein Sprecher der FAZ. Das könne die Bundesregierung nicht einfach einseitig aufheben, heißt es in Brüssel demnach.

Der für Verbraucherschutz zuständige belgische EU-Kommissar Didier Reynders erklärte am Freitag in einem Fernsehinterview mit dem belgischen Sender LN24: "Wir haben die Fluglinien und Reiseveranstalter an ihre Pflicht erinnert, die Verbraucher zu entschädigen." Dennoch rate er Verbrauchern, Gutscheine anstelle einer Erstattung zu akzeptieren, erklärte er anschließend vieldeutig.

Viele Airlines bieten derzeit ihren Kunden bei Flügen, die aufgrund der Pandemie storniert wurden, offensiv Umbuchungen oder Reisegutscheine an. Fluggesellschaften könnten aber nicht die Kostenerstattung mit Verweis auf einen Gutschein verweigern, sagte Reynders. "Das ist europäisches Recht." Allerdings mache die Reisebranche gerade eine schwierige Phase durch, sagte er laut Spiegel weiter. Veranstalter könnten dadurch in die Insolvenz rutschen. Die Verbraucher müssten sich darüber im Klaren darüber sein, dass bei vermehrten Firmenpleiten, "das Recht auf Rückerstattung nicht mehr viel wert“ sei.

Die Kommission arbeite deshalb derzeit an einem System "abgesicherter Gutscheine“. Demnach sollen die Mitgliedstaaten Fonds auflegen, um die Auszahlung von Reisegutscheinen im Insolvenzfall zu garantieren.

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