Gericht gibt Kunden kein Recht auf Gratis-Corona-Storno
Wenn Urlauber eine Reise buchen und zum Zeitpunkt der Buchung pandemiebedingte Beeinträchtigungen als naheliegendes Risiko gelten können, dann dürfen sie nicht mehr kostenfrei davon zurücktreten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor. Auch der Veranstalter kann die Reise nicht einfach unter Hinweis auf die Pandemie absagen; sondern nur dann, wenn er durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände an der Durchführung gehindert ist. FVW