AirPlus

Tägliche News für die Travel Industry

12. Juli 2021 | 17:51 Uhr
Teilen
Mailen

Gericht kippt Quarantäne für Portugal-Rückkehrerin

Die Quarantäne für eine Portugal-Urlauberin, die während der Einstufung Portugals als Virusvariantengebiet und vier Tage vor der Lockerung der corona-bedingten Einreiseregeln nach Deutschland zurückgekehrt war, ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt unrechtmäßig.

Icon Recht
Anzeige
nicko cruises

Mitmachen und Reisegutschein von nicko cruises gewinnen!

Reiseverkäufer, die einmal selbst mit nicko cruises auf Tour gehen möchten, können im Rahmen der Themenwoche zur Weltreise der VASCO DA GAMA einen Reisegutschein gewinnen. Um in der Glückstrommel zu landen, müssen sie nur zwei Fragen richtig beantworten. Die Infos dazu gibt's hier. Reise vor9

Die vollständig geimpfte Frau war am 26. Juni auf die portugiesische Insel Madeira geflogen. Die Bundesregierung hatte Portugal am 29. Juni zum Corona-Virusvariantengebiet erklärt, für das nach der Rückkehr eine 14-tägige Quarantäne gilt. Bereits am 7. Juli wurde die Einstufung allerdings wieder aufgehoben.

Als die Frau am 3. Juli mit einem negativen PCR-Test zurückgekehrt, teilte ihr das Gesundheitsamt Frankfurt mit, sie müsse sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Gegen diese Entscheidung zog sie vor Gericht. Das gab ihr recht, wie die Nachrichtenagentur "DPA" unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin meldet.

Die Frau hätte die Quarantäne in Gänze vermeiden können, wenn sie vier Tage später, also unmittelbar nach der Rückstufung Portugals zum Hochinzidenzgebiet nach Deutschland zurückgekehrt wäre, urteilten die Richter. Die Madeira-Urlauberin sei daher ungleich behandelt worden. Warum sie im Sinne des Infektionsschutzgesetzes als "gefährlicher" einzustufen sei als jemand, der zu einem späteren Zeitpunkt unmittelbar nach Rückstufung des Gebiets zurückgekehrt sei, könne nicht nachvollzogen werden.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden. Denn der Fall sei ein Beispiel für eine Situation, die auch bei der Herabstufung anderer Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebiete für Reiserückkehrer relevant werden könne, teilt das Gericht mit.

Anzeige Reise vor9