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15. Februar 2021 | 12:19 Uhr
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Große Reisebüros drängen auf schnelle Auszahlung von Hilfen

Die Brancheninitiative Ü50, die sich für die Rettung großer Reisebüros stark macht, ist besorgt, ob die finanzielle Unterstützung aus der Überbrückungshilfe III rechtzeitig bei den Unternehmen ankommt. Eine monatelange Zeitspanne zwischen Antrag und Auszahlung würden viele Mittelständler nicht überstehen, heißt es.

Geld Corona Foto iStock K_E_N

Die Corona-Hilfen für größere Reisebüros müssen schnell kommen, fordert die Initiative Ü50

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Dass bei der Überbrückungshilfe III Abschlagszahlungen geleistet würden, sei „richtig und wichtig“, sagt Markus Orth, Geschäftsführer der Lufthansa City Center und Initiator von Ü50. Um das Überleben des Mittelstandes in der Reisebranche zu sichern, müssten die Gelder aber auch zeitnah dort zur Verfügung stehen, so Orth.

In der Vergangenheit habe sich allerdings gezeigt, dass zwischen Antrag und Auszahlung oft Monate lägen, und diese Zeit hätten viele Mittelständler nicht mehr. Bislang ist in vielen Unternehmen nicht einmal die Unterstützung aus der Überbrückungshilfe II angekommen. Die Betriebe hätten aber „kein finanzielles Polster mehr und kämpften ums Überleben, mahnt der LCC-Chef. Sie benötigten die Hilfe sofort.

Der Bund solle „den enormen bürokratischen Aufwand, der mit der Antragsstellung verbunden ist, eindämmen und die Abschlagszahlungen umgehend auszahlen. Die Branche brauche „pragmatische Lösungen, und diese sehr kurzfristig“, fordert Orth. Schützenhilfe erhält er von Adrian Brehm, Geschäftsführer des Backoffice-Dienstleisters Travel Agency Accounting (TAA). Die Abschlagzahlungen direkt mit dem Antrag zu verknüpfen und die Beantragung nicht, wie zuvor angedacht, separat zu ermöglichen, stelle „eine große Hürde dar“, sagt Brehm. Zudem sei die Erfassung der neuen Fixkosten „weitaus schwieriger und aufwendiger“, zudem sei sie  bei der Antragsstellung „teils noch gar nicht online durchführbar“.

Als „nach wie vor sehr bittere Kröte“ betrachtet Orth außerdem, dass für entgangene Provisionen unverändert das Jahr 2020 als Referenzzeitraum herangezogen werde und nicht die Vergleichsmonate des Jahres 2019, in denen das Geschäft noch nicht von der Pandemie betroffen war.

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