Haft- und Bewährungsstrafen im Rainbow-Tours-Prozess
Die Hamburger Wirtschaftsstrafkammer verurteilte den ehemaligen Geschäftsführer des Busreiseveranstalters wegen vorsätzlichen Bankrotts, Insolvenzverschleppung und Betrugs zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Einen weiteren Beschuldigten verurteilte das Gericht wegen vorsätzlichen Bankrotts und Insolvenzverschleppung zu zwei Jahren und vier Monaten Haft. Ein ehemaliger Rechtsberater erhielt wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Zeit