Keine Bahn-Entschädigung bei höherer Gewalt
Bahnunternehmen müssen keine Entschädigung mehr für "Verspätungen oder Zugausfälle, die sie nicht hätten vermeiden können", bezahlen. Die Länder der EU haben eine entsprechende Einigung mit dem Europaparlament bestätigt.

Deutsche Bahn/Volker Emersleben
Wenn sich Züge aufgrund höherer Gewalt verspäten, müssen Bahngesellschaften keine Entschädigung zahlen
Mitmachen und mit Condor Traumurlaub auf Jamaika gewinnen!
Feiner Sand, türkisblaues Meer und der unverwechselbare Rhythmus des Reggae – Jamaika ist ein wahres Urlaubsparadies. Mit Condor, den Couples Resorts und Counter vor9 haben Expis im Rahmen der Condor & Jamaika-Woche die Chance, die Karibikinsel zu zweit zu genießen. Dazu müssen Sie lediglich zwei einfache Fragen richtig beantworten. Mitmachen & gewinnen!
Damit ist die entsprechende Reform der Fahrgastrechte fast unter Dach und Fach. Sie muss nun vom EU-Parlament noch einmal bestätigt werden, bevor sie dann zwei Jahre später in Kraft treten kann. Der Ausschluss der Entschädigungspflicht gilt etwa für "extreme Wetterbedingungen, größere Naturkatastrophen oder größere Gesundheitskrisen, einschließlich Pandemien". Streiks von Bahnangestellten fallen nicht darunter. Die Erstattung von 25 Prozent des Ticketpreises ab einer Stunde Verspätung und 50 Prozent ab zwei Stunden bleibt unverändert bestehen.
In ihrem Beschluss lehnten es die Verkehrsminister der Mitgliedstaaten ab, verschiedene Eisenbahnunternehmen zu verpflichten, gemeinsame Tickets anzubieten. Sogenannte Durchfahrtskarten müssen demnach nur dann bei einer Reise mit Umstieg vom Regional- in den Fernverkehr ausgestellt werden, wenn sämtliche genutzten Züge vom selben Bahnunternehmen betrieben werden.