Keine Bahn-Entschädigung bei höherer Gewalt
Bahnunternehmen müssen keine Entschädigung mehr für "Verspätungen oder Zugausfälle, die sie nicht hätten vermeiden können", bezahlen. Die Länder der EU haben eine entsprechende Einigung mit dem Europaparlament bestätigt.
Deutsche Bahn/Volker Emersleben
Wenn sich Züge aufgrund höherer Gewalt verspäten, müssen Bahngesellschaften keine Entschädigung zahlen
Mit HX Expeditions die faszinierende Arktis erkunden
Seit 130 Jahren bietet HX Expeditions eiskalte Abenteuer in den arktischen Gewässern rund um Norwegen, Spitzbergen, Island und Grönland. Ob Inselumrundung oder Nordlicht-Versprechen, die Auswahl kann kann gezielt individuell getroffen werden. Das diesjährige Jubiläum möchte HX ganz besonders feiern. Reise vor9
Damit ist die entsprechende Reform der Fahrgastrechte fast unter Dach und Fach. Sie muss nun vom EU-Parlament noch einmal bestätigt werden, bevor sie dann zwei Jahre später in Kraft treten kann. Der Ausschluss der Entschädigungspflicht gilt etwa für "extreme Wetterbedingungen, größere Naturkatastrophen oder größere Gesundheitskrisen, einschließlich Pandemien". Streiks von Bahnangestellten fallen nicht darunter. Die Erstattung von 25 Prozent des Ticketpreises ab einer Stunde Verspätung und 50 Prozent ab zwei Stunden bleibt unverändert bestehen.
In ihrem Beschluss lehnten es die Verkehrsminister der Mitgliedstaaten ab, verschiedene Eisenbahnunternehmen zu verpflichten, gemeinsame Tickets anzubieten. Sogenannte Durchfahrtskarten müssen demnach nur dann bei einer Reise mit Umstieg vom Regional- in den Fernverkehr ausgestellt werden, wenn sämtliche genutzten Züge vom selben Bahnunternehmen betrieben werden.