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5. Mai 2026 | 17:52 Uhr
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Kläger zieht Berufung zu Infopflicht von Reisebüros zurück

Im Streit um mögliche Hinweispflichten von Reisebüros bei wirtschaftlichen Risiken von Veranstaltern ist ein Verfahren beendet. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Nordhorn zog der Kläger seine Berufung zurück. Das Resümée: Reisebüros müssen nicht aktiv vor möglichen wirtschaftlichen Schieflagen einzelner Anbieter warnen.

Insolvenz

Der Streit um Informationspflichten von Reisebüros bei wirtschaftlichen Schieflagen von Veranstaltern hat in einem Fall ein Ende gefunden. Ein Kläger, der nach einem Urteil des Amtsgerichts Nordhorn Berufung angekündigt hatte, zog diese nun zurück. Die Klage war gegen ein Büro von Lufthansa City Center gerichtet. Hintergrund war die Insolvenz von FTI. Der Vorwurf lautete, das Reisebüro hätte auf die prekäre Finanzlage des Veranstalters hinweisen müssen.

Das Amtsgericht Nordhorn hatte Anfang des Jahres entschieden, dass Reisebüros keine aktive Hinweispflicht auf wirtschaftliche Risiken von Reiseanbietern trifft. Eine ähnliche Entscheidung hatte zuvor auch das Amtsgericht Bad Homburg getroffen.

DRV begrüßt Rückzug

Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt den Rückzug der Berufung "ausdrücklich". Aus Sicht des Verbandes bestätigt die Entwicklung die eigene Rechtsauffassung: Eine aktive Hinweispflicht von Reisebüros auf wirtschaftliche Risiken von Reiseanbietern bestehe nicht.

Bereits das erstinstanzliche Urteil hatte klargestellt, dass die Beurteilung der wirtschaftlichen Stabilität von Reiseunternehmen nicht in den Aufgabenbereich von Reisemittlern falle. Eine Hinweispflicht bestehe nur, wenn positive Kenntnis über einen Insolvenzantragsgrund oder ein laufendes Insolvenzverfahren vorliegt.

Das Landgericht Osnabrück, das als Berufungsinstanz zuständig gewesen wäre, kam nach Angaben des DRV zu dem Ergebnis, dass im konkreten Fall "eine Allgemeinkundigkeit beziehungsweise Offenkundigkeit der behaupteten konkret drohenden Insolvenz gerade nicht vorlag". Diesen Hinweis habe das Gericht der Klägerseite im April mitgeteilt.

VUSR bewertet Lage anders

Nicht alle Verbände teilen diese Einschätzung. Der VUSR vertritt eine andere Position. Dessen Chefin Marija Linnhoff hatte bereits nach dem ersten Urteil kritisch auf die Erleichterung vieler Reisebüros reagiert. Es sei bedenklich, "wenn der stationäre Vertrieb seinen eigenen Mehrwert öffentlich infrage stellt", schrieb sie damals auf der Facebook-Seite des Verbandes.

Der DRV sieht in der abgeschlossenen Auseinandersetzung dagegen ein Signal für die Branche. Der Rückzug der Berufung stärke die Rolle der Reisebüros als Vermittler und schaffe Klarheit im Umgang mit Veranstalterinsolvenzen.

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