AirPlus

Tägliche News für die Travel Industry

8. Oktober 2023 | 17:47 Uhr
Teilen
Mailen

Klage gewonnen, Fake-Bewertungen gehen munter weiter

Das Unternehmen Goldstar Marketing, das Bewertungen verkauft, darf solche nicht mehr bei Holidaycheck platzieren, sonst wird es teuer. Das Münchener Landgericht hat Goldstar zur Unterlassung verurteilt. Bei Google und Facebook läuft das Geschäft mit Fake-Bewertungen aber munter weiter.

Fake-Bewertung

Holidaycheck hat vor Gericht Unterlassung und Schadenersatz gegen Goldstar Marketing und deren Fake-Bewertungen erwirkt

Anzeige
nicko cruises

Mitmachen und Reisegutschein von nicko cruises gewinnen!

Reiseverkäufer, die einmal selbst mit nicko cruises auf Tour gehen möchten, können im Rahmen der Themenwoche zur Weltreise der VASCO DA GAMA einen Reisegutschein gewinnen. Um in der Glückstrommel zu landen, müssen sie nur zwei Fragen richtig beantworten. Die Infos dazu gibt's hier. Reise vor9

Holidaycheck hat in dem Gerichtsverfahren gegen Goldstar Marketing einen vollstreckbaren Titel auf Unterlassung, Schadenersatz, Auskunft und Erstattung der Kosten erwirkt. In dem Verfahren ging es um das wettbewerbswidrige Verhalten von Goldstar Marketing, das gefälschte Bewertungen von Produkten und Dienstleistungen verkauft. Das auf Zypern angesiedelte, weltweit operierende Unternehmen, zählt laut Holidaycheck zu den größten Verkäufern von Fake-Bewertungen auf der Welt.

Goldstar zu Unterlassung und Schadenersatz verurteilt

Das erwirkte Urteil besage, dass eine erneute Veröffentlichung von gekauften Goldstar-Bewertungen ab sofort vom Gericht mit Ordnungsgeldern oder Ordnungshaft belegt werden könne, so Holidaycheck. Goldstar müsse zudem dafür sorgen, dass Fake-Bewertungen auf Holidaycheck gelöscht würden und Auskunft geben, von wem die gefälschten Bewertungen stammten. Die Unterlassung will Holidaycheck regelmäßig überprüfen.

Bereits 2019 hatte Holidaycheck vor dem Landgericht München einen Erfolg errungen, indem das Gericht Fake-Bewertungen als rechtswidrig eingestuft hatte. CEO Christoph Ludmann: "Dieses zweite Urteil ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Transparenz bei Bewertungen, und es zeigt, dass wir in unserem Vorgehen gegen Fake-Bewertungen auf dem richtigen Weg sind."

"Wir hoffen, dass uns die zivilrechtlichen Mittel ausreichen werden, um den Titel zu vollstrecken", sagt Ludmann. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass ein erfolgreicher Prozess noch nicht bedeutet, dass die Fake-Agenturen ihr Geschäft einstellen. Dafür seien klare politische und rechtliche Rahmenbedingungen notwendig.

Geschäft mit gekauften Bewertungen geht munter weiter

Der Deutsche Norbert Weber lässt sich von dem Urteil wenig beeindrucken. Er ist Gründer der Firma Goldstar Marketing mit Sitz in Larnaca und arbeitet munter weiter. "Bei uns können Sie neben Bewertungen für Google auch für anderen Plattformen Bewertungen kaufen", heißt es ganz offen auf der Goldstar-Website. Allerdings sind Bewertungen für Holidaycheck aus seinem Angebot verschwunden. 

Doch das dürfte dem Geschäft von Goldstar Marketing keinen großen Abbruch tun. Außer für Google gibt es bei Weber Bewertungen für Facebook und Trustpilot zu kaufen. "Wir finden in der Regel Tester, die Ihre Dienstleistungen bzw. Ihre Produkte zu schätzen wissen wie Sie, die aus Ihrer Gegend kommen und dementsprechend eine Bewertung verfassen", verspricht Goldstar Marketing. 

Für Goldstar sind die Fake-Bewertungen ein lukratives Geschäft. Für eine Google-Bewertung kassiert Weber 14,99 Euro, zehn gibt's derzeit für den Aktionspreis von 99 Euro. Facebook ist noch etwas teurer, hier kosten zehn Bewertungen 150 Euro. 

Thomas Hartung

Newsletter kostenlos bestellen

Ja, ich möchte den Newsletter täglich lesen. Ich erhalte ihn kostenfrei und kann der Bestellung jederzeit formlos widersprechen. Meine E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Versand des Newsletters und zur Erfolgsmessung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Damit bin ich einverstanden und akzeptiere die Datenschutzerklärung.

Anzeige Reise vor9