Kreuzfahrt-Routenänderung ist ein Reisemangel:
Kreuzfahrt-Routenänderung ist ein Reisemangel: Urlauber können die Minderung des Reisepreises, aber keinen Schadenersatz verlangen. Im verhandelten Fall lief das Schiff Aschdod in Israel statt Port Said an. Passagiere forderten 60 Prozent zurück plus Schmerzensgeld. Die Reederei erstattete 200 Euro und bekam Recht. lvz-online.de