Kreuzfahrt-Routenänderung rechtfertigt Stornierung
Dass Kreuzfahrtgesellschaften wegen des Ukraine-Krieges das russische St. Petersburg nicht mehr anlaufen, sei eine "erhebliche Leistungsänderung", meint Reiserechtler Paul Degott. Schließlich sei die Stadt "ein Schwerpunkt so einer Kreuzfahrt". Wer deshalb vom Reisevertrag zurücktreten wolle, könne dies kostenfrei tun, so Degott. Westdeutsche Zeitung