LBA verhängt Bußgelder wegen schleppender Erstattung
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat in 21 Fällen Fluggesellschaften mit Geldstrafen belegt, die Ticketkosten von Corona-bedingt stornierten Flügen nicht fristgerecht zurückbezahlt haben. Die schleppende Erstattungspraxis der Airlines bei Flugausfällen im Zuge der Corona-Pandemie ist schon länger ein Thema.
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Die Verhängung der Bußgelder habe ein Sprecher der Behörde auf Anfrage bestätigt, berichtet das „Handelsblatt“. Über die Höhe macht die Behörde keine Angaben, weil diese bei Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht veröffentlicht werden darf, um die Rechte der betroffenen nicht zu verletzen. Die Entscheidung über die Bußgeldhöhe werde „im jeweiligen Einzelfall, unter Berücksichtigung der Schwere und Häufigkeit des festgestellten Verstoßes, getroffen“, heißt es lediglich.
Das LBA ist in Deutschland die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für die Rechte von Fluggästen. Eigentlich müssen Fluggesellschaften das Geld für gestrichene Flüge binnen sieben Tagen erstatten. Doch wegen akuter Geldnot der Airlines, ihrer zeitweiligen Hoffnung auf eine für die Kunden verpflichtende Gutscheinregelung und Kurzarbeit verzögerte sich die Bearbeitung der Beschwerdeflut stark.
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