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27. Juni 2019 | 07:00 Uhr
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Lufthansa fordert Selfie zur Auszahlung von Entschädigungen

Die Airline verlangt von Kunden bei Entschädigungsforderungen, die per E-Mail eingereicht werden, neben der Buchungsbestätigung ein Selfie, das die Person mit einem amtlichen Ausweisdokument zeigt. Das sorgt bei Kunden und Anbietern von Services zur Durchsetzung von Fluggastrechten für Ärger.

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So mancher dachte zunächst wohl an einen Scherz: "Bei finanziellen Forderungen hängen Sie bitte Ihre Bordkarte oder Buchungsbestätigung und ein Foto an, das Ihr Gesicht gemeinsam mit einem amtlich ausgestellten Ausweisdokument zeigt. Ihre persönliche Ausweisnummer darf gerne geschwärzt werden", schreibt die Airline auf ihrer Website.

Das bedeutet nicht nur zusätzlichen Aufwand für Passagiere, die ihre Forderungen bei Lufthansa selbst geltend machen wollen. Es erschwert vor allem den Fluggastrechteportalen, die im Auftrag von Kunden Forderungen eintreiben, die Arbeit. Und das ist vermutlich genau im Sinne des Erfinders. Denn den Fluggesellschaften sind die Geschäftsmodelle von Flightright. Euflight, Fairplane & Co. seit langem ein Dorn im Auge.

Entsprechend laut ist der Aufschrei der Betroffenen. "Es ist schon verwunderlich, wenn eine Fluglinie vor einer Auszahlung nach einer Passkopie des Passagiers fragt", schreibt Fairplane in einer Mitteilung. Schließlich schickten die Fairplane Vertragsanwälte eine unterschriebene Vollmacht und die Reiseunterlagen mit dem Namen des Passagiers an die Fluglinie. Dass Lufthansa nun jedoch zusätzlich ein Selfie verlange, auf dem das Gesicht des Passagiers neben seinem Ausweis zu sehen sei, klinge "nach einem schlechten Social-Media-Gewinnspiel", so Fairplane-Geschäftsführer Andreas Sernetz, der nachsetzt: "Hier hat wohl die Rechtsabteilung mit der Social Media Abteilung fusioniert."

Ronald Schmid, Reiserechtler und Sprecher von Fairplane, hält die Vorgehensweise von Lufthansa für "die reinste Schikane". Zudem halte er es für "bedenklich, diese Daten per E-Mail abzufragen". Der Selfie-Zwang sei "eine bewusste Verzögerung bei der Bearbeitung von Ausgleichsansprüchen und eine unnötige Hürde für Passagiere", so  Schmid.

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