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8. November 2019 | 07:00 Uhr
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Lufthansa streicht 1.300 Flüge wegen Flugbegleiterstreik

Die Gewerkschaft UFO hat ihren 48-stündigen Ausstand begonnen. Heute fallen rund 700 Flüge aus, morgen wurden 600 Verbindungen annulliert. 180.000 Passagiere sind betroffen. Vor Gericht ist Lufthansa damit gescheitert, den Streik verbieten zu lassen.

lufthansa marketing flugbegleiterin foto lufthansa

Lufthansa hat wieder Streits mit seinen Crews, diesmal mit den Flugbegleitern

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Lufthansa hat auf ihrer Website einen Sonderflugplan veröffentlicht. Dort können Fluggäste unter Eingabe ihrer Flugnummer nachschauen, ob ihr Flug stattfindet oder gestrichen wurde. Unabhängig davon, können alle Passagiere der Lufthansa-Gruppe, die für heute und morgen einen Flug von, nach oder über Frankfurt und München gebucht hatten, einmalig kostenlos auf einen Flug innerhalb der nächsten zehn Tage umbuchen.

Der Streik trifft allerdings nur die Muttergesellschaft Lufthansa. Die Töchter Eurowings, Germanwings, Sunexpress, Lufthansa Cityline, Swiss, Edelweiss, Austrian Airlines, Air Dolomiti und Brussels Airlines sind nicht betroffen. Ihre Flüge finden planmäßig statt.

Auf innerdeutschen Strecken können Fluggäste alternativ die Bahn nutzen, ebenfalls unabhängig davon, ob ihr Flug gestrichen wurde. Dazu müssen sie ihr Ticket unter „Meine Buchungen“ auf der Lufthansa-Website in einen Fahrschein umwandeln. Die Anreise zum Flughafen ist dafür nicht notwendig. Eine Sitzplatzreservierung wird empfohlen.

UFO droht mit Ausweitung der Streik

Lufthansa hatte gestern noch versucht, den Streik der Flugbegleitergewerkschaft UFO gerichtlich verbieten zu lassen. Das Arbeitsgericht Frankfurt erklärte den Ausstand jedoch für zulässige und auch das Landesarbeitsgericht lehnte die Berufung ab.

Die Flugbegleitergewerkschaft UFO sieht sich dadurch gestärkt und droht bereits mit einer Ausweitung des Streiks, wenn Lufthansa nicht zu konkreten Verhandlungen bereit sei. Lufthansa erkennt den jetzigen Vorstand von UFO nicht an. Wegen Formalien bei der Wahl sei er nicht vertretungsberechtigt, so der Kranich.

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