Mobilfunkanbieter müssen Kreuzfahrer vor hohen Kosten warnen
Ohne Ankündigung, dass es teuer wird, ist der Anspruch nicht durchsetzbar, hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden und sich dabei auf ein BGH-Urteil berufen. Eine Frau sollte für die Datenübertragung auf einer Nordsee-Kreuzfahrt über 800 Euro bezahlen und weigerte sich. Zu Recht, weil sie vorab nur eine lapidare SMS mit der Bitte um Rückruf erhielt. Teltarif