Noro-Virus auf Kreuzfahrten ist kein Reisemangel:
Noro-Virus auf Kreuzfahrten ist kein Reisemangel: Eine dadurch bedingte Magen-Darm-Erkrankung gehöre zum "allgemeinen Lebensrisiko" und rechtfertige keine Reisepreisminderung oder Schadenersatz, entschied das Amtsgericht Rostock. FVW