Ohne Betriebserlaubnis keine Fluggastrechte
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Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Fluggastrechte-Verordnung sei nur dann anwendbar, wenn die betreffende Fluggesellschaft über die notwendige Betriebsgenehmigung verfügt. Damit entschied der EuGH gegen Forderungen von Urlaubern, die vom Veranstalter auf eine andere Airline mit veränderten Flugzeiten umgebucht worden waren, weil die gebuchte Sundair wegen fehlender Betriebsgenehmigung noch nicht abheben konnte. FVW, Reiserecht Führich