Prozess gegen Unister verschiebt sich erneut
Das Landgericht Leipzig hat das Verfahren gegen den Portalbetreiber auf den Leiter des Flugbereichs ausgeweitet, was die Sichtung von hundert weiteren Aktenordnern notwendig macht. Unterdessen hat das OLG Dresden eine Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft abgewiesen. Der Vorwurf der strafbaren Werbung mit Streichpreisen ist damit vom Tisch. Leipziger Volkszeitung