Recht auf komplette Erstattung des Reisepreises bei Absage
Reise vor9
Das Landgericht München hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass ein Reiseveranstalter keine Rücktrittsentschädigung verlangen kann, wenn er die Reise nach einem vom Reisenden erklärten Rücktritt selbst absagt. Der Fall betrifft eine Teneriffa-Reise im September 2020, die zunächst wegen des Corona-Infektionsgeschehens von der Kundin storniert worden war; später hatte der Veranstalter alle Reisen dorthin abgesagt. Deshalb habe er kein Recht, die geleistete Anzahlung einzubehalten, so das Gericht. Anwalt