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12. Mai 2020 | 18:49 Uhr
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Showdown für die Gutscheinlösung im Bundestag

Kurz bevor in Berlin über das Gesetz zur Abmilderung der Corona-Folgen abgestimmt wird, machen Verbraucherschützer erneut gegen die sogenannten Zwangsgutscheine für abgesagte Reisen mobil. Aus Sicht der EU wäre deren Einführung ohnehin nicht rechtmäßig. Sie rät den Staaten aber zur Absicherung und freiwilligen Gutscheinen.

Gutschein Flugzeug Abendhimmel Foto iStock Stadtratte.jpg

Am 13. Mai stimmt der Bundestag über die Gutscheinlösung ab

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Kurz gesagt soll das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht" es Reiseveranstaltern, Airlines und Eventveranstaltern ermöglichen, Kunden für abgesagte Reisen, Flüge und Veranstaltungen statt der Erstattung des Preises einen Gutschein zu übergeben. Wer den Gutschein nicht einlösen möchte, kann nach dem 31. Dezember 2021 die Rückzahlung des Eintrittspreises verlangen. In Härtefällen soll auch eine sofortige Rückzahlung des Ticketpreises verlangt werden können.

Die EU-Kommission hatte eine aus der Sicht der Kunden verpflichtende Annahme von Gutscheinen abgelehnt und schlägt den Mitgliedsstaaten nun vor, Gutscheine, die statt einer Erstattung des Reisepreises ausgestellt werden, gegen Insolvenz abzusichern. Dadurch könnten Kunden sicher sein, dass sie selbst bei einer Unternehmenspleite nicht auf dem Gutschein sitzen bleiben.

Staat soll Unternehmen mit Liquidität versorgen

Die Kommission will die Mitgliedstaaten zudem auffordern, Reiseunternehmen mit ausreichend Liquidität zu versorgen, damit sie auch in der Lage sind, ausgefallene Reisen zu erstatten; das gelte insbesondere für kleine und mittelständische Firmen, berichtet die Welt. Dieser Vorschlag könnte auf den von der Reiseindustrie schon länger geforderten Rettungsfonds hinauslaufen. Bei alldem müsse dem Kunden aber die Wahl zwischen Gutschein und Erstattung bleiben, so die EU-Kommission.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert unterdessen erneut, das Gesetzesvorhaben zu stoppen und Veranstalter auf anderem Wege zu retten. Es gehe nicht nur um kleine Beträge, sondern teilweise hohe monatliche Summen, die kleine und mittlere Einkommen zusätzlich belasten würden, argumentiert er.

"Es geht nicht nur um ein oder zwei Gutscheine für abgesagte Veranstaltungen über 30 oder 60 Euro. Angesichts des überaus weiten Anwendungsbereiches des geplanten Gesetzes können sich die Summen, über die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr verfügen können, auf mehrere hundert Euro pro Monat belaufen", sagt Klaus Müller, Vorstand des VZBV.

Christian Schmicke

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