Storno-Urteil lässt Afrika-Veranstalter abblitzen
Reise vor9
Die weltweite Reisewarnung mehr als zwei Monate vor Abflug war für das Amtsgericht Leipzig ausreichend, um kostenlos von einer Tansania-Reise im vergangenen Juni zurückzutreten. Dass der Kunde "übereilt" storniert habe, weil die Reisewarnung zu dieser noch bis 30. April befristet war, akzeptierte das Gericht nicht und wies die Klage des Afrika-Veranstalters Akwaba ab. FVW