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1. Oktober 2012 | 16:00 Uhr
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Studiosus darf mit Sicherungsschein werben:

Studiosus darf mit Sicherungsschein werben: Das Oberlandesgericht München sieht das nicht als unlauter an, weil die Pleiteversicherung Pflicht ist. Verbraucherschützer hatten den Veranstalter deshalb verklagt. sueddeutsche.de

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