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8. Juli 2020 | 15:12 Uhr
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Überbrückungsgeld kann ab nächster Woche beantragt werden

Unternehmen, die in der Coronakrise erhebliche Umsatzeinbußen haben, können nun Überbrückungshilfen des Bundes in Anspruch nehmen. Sie werden in drei Etappen im Juli, August und September ausbezahlt. Reisebüros können dabei entgegen früherer Pläne auch entgangene Provisionen und Veranstalter entgangene Margen geltend machen.

Geld Euroscheine iStock Delpixart

Von nächster Woche an können Unternehmen Überbrückungshilfen beantragen lassen. Das müssen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer tun 

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Seit Mittwoch können sich Wirtschaftsprüfer und Steuerberater auf der Online-Plattform des Bundeswirtschaftsministeriums registrieren. Voraussichtlich von der nächsten Woche an sollen sie für Unternehmen entsprechende Anträge stellen können. Die Unternehmen selbst können diese Anträge nicht stellen. Mit ersten Auszahlungen könnten die betroffenen Unternehmen ab der letzten Juli-Woche rechnen, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Die Hilfen stehen Unternehmen aller Branchen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro offen. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Höhe der Umsatzeinbußen. Vergleichsmaßstab ist dabei der Vorjahresumsatz. Die Überbrückungshilfe erstattet 80 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent, 70 Prozent der Fixkosten bei 50 und bis zu 70 Prozent Umsatzeinbruch und 40 Prozent der Fixkosten bei 40 und bis zu 50 Prozent Umsatzeinbruch.

Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeitern können maximal 9.000 Euro erhalten. Bei weniger als zehn Mitarbeitern werden höchstens 15.000 Euro ausgezahlt. Unternehmer, die zwischen elf und 249 Mitarbeitern beschäftigen, können mit bis zu 150.000 Euro rechnen.

Entgangene Provisionen und Margen werden wie Fixkosten behandelt

Der DRV macht darauf aufmerksam, dass das Bundeswirtschaftsministerium nun zugesagt habe, nicht eingegangene oder zurückgehaltene Provisionen für Reisebüros wie rückgebuchte Provision zu behandeln und in die Berechnung des Umsatzrückgangs einfließen zu lassen. Damit können alle entfallenen Provisionen durch Corona-bedingte stornierte Reisen den Fixkosten zugeschlagen werden und fließen in die Berechnung der staatlichen Beihilfe ein. Für Reiseveranstalter mit bis zu 249 Beschäftigten gilt, dass entgangene Margen bei der Berechnung der Beihilfe wie entgangene Provisionen behandelt und so zu den Fixkosten hinzugerechnet werden können. 

Der Anspruchszeitraum für den Zuschuss gilt für alle Reisen, die vor der weltweiten Reisewarnung gebucht und seitdem storniert wurden. Damit können entfallene Provisionen und Margen seit Mitte März mit angemeldet werden. Was nach Ablauf des auf drei Monate begrenzten Programms passiert, ließ Minister Altmaier zunächst offen.

Der DRV bietet dafür am Donnerstag ab 9 Uhr ein kostenloses Webinar an. Auch die Unternehmensberater von "Tourismuszukunft" haben  für Donnerstag um 12 Uhr ein kostenloses Webinar zu dem Thema aufgelegt.

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