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30. November 2020 | 07:00 Uhr
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Überbrückungshilfen III besser für die Reisebranche

Das Bundeswirtschaftsministerium hat Details zu den Überbrückungshilfen III veröffentlicht, die vom 1. Januar bis 30 Juni gelten sollen. Zahlreiche Forderungen der Reisewirtschaft seien berücksichtigt worden, lobt der Deutsche Reiseverband. Ein Wehmutstropfen bleibe, dass verbundene Unternehmen leer ausgehen.

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Zu den wichtigsten Verbesserungen zählt laut DRV, dass mehr branchenspezifische Fixkosten für die Reisebranche berücksichtig würden. Beim Ausbleiben oder der Rückzahlung von Provisionen von Reisebüros und vergleichbaren Margen von Reiseveranstaltern wegen corona-bedingter Absagen werde die bisherige Begrenzung auf Pauschalreisen aufgehoben, so der Verband. Damit könnten auch Einzelleistungen wie Flugtickets oder Hotelbuchungen für den Zeitraum Januar bis Juni nächsten Jahres einbezogen werden.

Auch Reiseeinzelleistungen für November und Dezember 2020, die corona-bedingt durch innerdeutsche Reiseverbote storniert wurden, werden rückwirkend mit in die Überbrückungshilfe III einbezogen. „Das ist ein großer Schritt im Überlebenskampf sehr vieler mittelständischer Reiseveranstalter und Reisebüros“, lobt DRV-Präsident Norbert Fiebig diese Regelung. Auch kurzfristige Buchungen würden berücksichtigt.

Der Katalog erstattungsfähiger Kosten werde erweitert um bauliche Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 Euro. Außerdem seien Marketing- und Werbekosten maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019 förderfähig. Abschreibungen von Wirtschaftsgütern würden bis zu 50 Prozent anerkannt.

Nach wie vor nicht gesondert berücksichtigt werden verbundene Unternehmen, was DRV-Präsident Fiebig kritisiert. „Es ist ungünstig, dass zum Beispiel Reisebüroketten mit 100 Betriebsstätten nur als ein einziges Unternehmen gefördert werden. Damit fallen große Mittelständler durchs Raster und das ist wettbewerbsverzerrend.“

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