Unister verliert vor BGH wegen Preisdarstellung
Unister verliert vor BGH wegen Preisdarstellung: Auf einer Website muss auf den ersten Blick der Endpreis für den Kunden erkennbar sein. Eine Servicegebühr darf demnach nicht erst kurz vor Abschluss einer Buchung auftauchen, wie es die Unister-Seite Fluege.de praktiziert hat. handelsblatt.com, vor9.de (Archiv Unister)