Veranstalter muss Stornogebühr nach Absage erstatten
Reise vor9
Ein Urteil des Amtsgerichts Aschaffenburg könnte Reiseveranstalter noch teuer zu stehen kommen. Wenn Anbieter von Kunden, die von einer Reise zurücktreten, eine Storno-Gebühr verlangt haben und die Reise wegen der Corona-Pandemie hinterher selbst absagen, müssen sie ihnen das Geld zurückzahlen. Reiserecht Führich