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9. Dezember 2020 | 14:50 Uhr
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Verbraucherschützer machen bei Kundengeldabsicherung Druck

Eigentlich sollte noch in diesem Jahr ein Gesetzentwurf für die fällige Neuregelung vorliegen. Doch davon ist offenbar keine Rede mehr. VZBV-Chef Klaus Müller befürchtet, dass eine Pleitewelle zu einer Wiederholung der Ereignisse nach dem Thomas-Cook-Crash führen könnte.

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Weil die bei 110 Millionen Euro gedeckelte Versicherungssumme nicht reichte, um die Kundengelder, die Thomas Cook für künftige Reisen erhalten hatte, zurückzuzahlen, war der Bund für den Fehlbetrag aufgekommen. Die Bundesregierung bezeichnete dies als freiwillige Leistung. Laut EU-Recht wäre sie aber wohl ohnehin zum Ausgleich verpflichtet gewesen, weil das europäische Reiserecht eine komplette Absicherung der Kundengelder vorschreibt.

Nun könnte sich eine ähnliche Situation bald wiederholen. Mit der zum Jahreswechsel wieder geltenden Insolvenzantragspflicht für Unternehmen "befürchte ich, dass eine Vielzahl von Reiseanbietern wegen Überschuldung Insolvenz anmelden muss", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, dem "Handelsblatt".

Dann könnte die durch Versicherungen abgedeckte Summe wieder nicht ausreichen, um den entstandenen Schaden vollständig auszugleichen. "Das Vertrauen in die Pauschalreise würde noch mehr beschädigt", so Müller. "Die bittere Folge wäre, dass, wie bei Thomas Cook, wieder die Steuerzahler für Versäumnisse aufkommen müssen."

Gesetzesreform stockt

Eigentlich wollte die Regierung die Vorschriften zur Insolvenzabsicherung von Reiseveranstaltern reformieren. Doch laut "Handelsblatt" existiert dafür nach wie vor nur ein "Eckpunktepapier". Einen Gesetzentwurf, der eigentlich noch in diesem Jahr vorliegen sollte, gibt es noch nicht. Laut "Handelsblatt" ist in Sachstandsberichten für den Tourismusausschuss des Bundestags nur von einem ersten Regelungsvorschlag die Rede, der sich noch in der regierungsinternen "Vorabstimmung“ befinde.

Grundsätzlich will die Regierung Reisende bei Insolvenzen künftig mit einem Fonds absichern. Nur Veranstalter, die in diesen gemeinsamen Topf einzahlen, dürfen Pauschalreisen anbieten. Eine Haftungsbeschränkung ist demnach nicht mehr geplant. Touristiker hatten sich besorgt geäußert, dass die neuen Vorgaben für die Absicherung der Kundengelder deutlich teurer werden könnte als die alten, und damit die ohnehin in schwere Bedrängnis geratenen Veranstalter überfordern würde.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hatte bei der virtuellen DRV-Jahrestagung am Dienstag erklärt, er werde sich dafür einsetzen, dass gerade mittelständischen Veranstaltern "keine unangemessenen Belastungen auferlegt" würden. Konkreter wurde er allerdings nicht.

Christian Schmicke

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