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6. Dezember 2019 | 07:00 Uhr
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Versicherer fordern neue Regeln bei Kundengeldabsicherung

Weil die Haftung von 110 Millionen Euro nicht reicht, um Kunden nach der Cook-Pleite ihr Geld zurückzuzahlen, müsse die Deckelung künftig wegfallen, fordert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Er schlägt ein Stufenmodell vor, bei dem Veranstalter nach Umsatzhöhe Versicherungsschutz einkaufen können.

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"Damit Reisende in der Zukunft nach einer Insolvenz den vollen Reisepreis erstattet bekommen, braucht es eine geänderte Regelung“, erklärte der Verband gegenüber der FAZ. Die Versicherer wollten sich "konstruktiv in diese Diskussion einbringen". Mit dem vorgeschlagenen Stufenmodell bliebe das bisherige deutsche System der Kundengeldabsicherung im Kern erhalten. Im Gespräch ist allerdings auch eine Absicherung der Kundengelder über einen staatlichen Fonds, in den Reiseveranstalter pro Kunde einzahlen. Ein solches Modell gibt es etwa in Großbritannien.

Klar sei, dass die Versicherungsprämien gerade für große Reiseveranstalter so oder so steigen würden. Insbesondere für Großveranstalter wie TUI und DER Touristik, die ihre Kundengelder heute noch über den Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein günstig absichern, würden die Kosten für den gesetzlichen Insolvenzschutz steigen.

Summe eingereichter Schäden bereits weit über der Deckelungsgrenze

Ähnlich wie der Verband der Versicherungswirtschaft hatte sich kürzlich bereits der Schadensvorstand des Versicherers Zurich Gruppe Deutschland, Jochen Nussbaumer, gegenüber dem Branchenblatt "FVW" geäußert. Er mahnte mahnt die Bundesregierung zur Eile bei einer Reform der Kundengeld-Absicherung. "Wir können nicht warten, bis wir Rechtssicherheit vor Gericht bekommen werden", erklärte er. Bereits Anfang November habe die  Summe eingereichter Forderungen die Marke von 250 Millionen Euro erreicht. Hinzu kommen die Kosten für die Unterbringung und den Rücktransport von Urlaubern, die zum Zeitpunkt der Cook-Pleite im Urlaub waren. Branchenexperten beziffern sie auf rund 80 Millionen Euro.

Neben der Forderung nach einem Wegfall der Haftungsgrenze wollen die Versicherer auch erreichen, dass sie künftig nicht mehr für die Versorgung gestrandeter Kunden nach einer Pleite zuständig sind. Zwar seien auch im Fall von Thomas Cook dank eines "logistischen Kraftakts des betroffenen Versicherers alle Reisenden nach Hause geholt“ worden, erklärte der GDV der "FAZ". Künftig sollten die Versicherungen aber nicht mehr "gezwungen sein, im Schadenfall selbst zum 'Ersatz-Reiseveranstalter' zu werden.“ Vielmehr sei es Aufgabe und Kerngeschäft der Tourismusbranche, für ihre Kunden zu sorgen.

Christian Schmicke

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