Vertrieb muss keine weiteren Fluggastdaten erheben:
Vertrieb muss keine weiteren Fluggastdaten erheben: Laut DRV kommen mit der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Reisedaten wohl keine zusätzlichen Pflichten auf Reisebüros und Veranstalter zu. Dies ist im EU-Parlament vom Tisch, nach der Sommerpause stimmen Rat und Kommission ab. DRV