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28. Januar 2021 | 14:06 Uhr
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VUSR will wegen Mehrarbeit notfalls klagen

Wenn die Kosten für die Mehrarbeit durch die Rückabwicklung abgesagter Reisen nicht als sogenannte externe Kosten in der Überbrückungshilfe III berücksichtigt werden, will der Reisebüroverband VUSR notfalls gegen die Veranstalter vor Gericht ziehen, um einen Ausgleich einzufordern.

Euro Geldscheine gruen Foto iStock peterschreiber.media

Reisebüros wollen ihre Mehrarbeit vergütet bekommen

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Das neue Corona-Hilfspaket der Bundesregierung soll den Aufwand für die vielen abgesagten Reisen mit durchschnittlich jeweils 40.000 Euro entlohnen, sagte Verbandschefin Marija Linnhoff dem Handelsblatt. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Aufwendungen als externe Kosten in der Überbrückungshilfe III berücksichtigt werden, sei "riesengroß“, erklärte sie. Der VUSR kämpfe seit Monaten hinter den Kulissen dafür, hatte Linnhoff zuvor auch gegenüber Reise vor9 unterstrichen.

Falls der Bund nicht zahlt, ist der Verband entschlossen, die Veranstalter zur Kasse zu bitten – notfalls auf dem Klageweg. Laut Linnhoff sei der Sachverhalt eindeutig: "Dieser Mehraufwand ging und geht über die vertraglich geregelten Aufgaben der Reisevermittlung weit hinaus", sagte sie dem "Handelsblatt“. Er müsse demnach getrennt davon vergütet werden.

Versuche von Reisebüros, ihren Mehraufwand per Rechnung von den Veranstaltern per Rechnung begleichen zu lassen, hatte es schon im vergangenen Jahr gegeben. Sie waren gescheitert. Nun also ein neuer Anlauf mit Plan A und Plan B: Entweder müsste demnach der Steuerzahler oder die Handelsherren für den bislang unvergüteten Mehraufwand zahlen.

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