Wie Ryanair OTA-Verträge gestaltet
Ryanair verlangt nach einem Bericht des US-Portals Skift von zugelassenen Online-Reisebüros eine Integrationsgebühr von mehr als 40.000 Euro. Hinzu kämen zusätzliche Kosten für Systemanpassungen. Gleichzeitig blieben die günstigsten Tarife außen vor, Provisionen zahle die Airline nicht.
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Die Konditionen, die Billigflieger Ryanair OTAs bietet, sind interessant
Die Verträge von Ryanair mit zugelassenen Online-Reisebüros sehen laut Skift eine einmalige Integrationsgebühr von mehr als 40.000 Euro vor. Zusätzlich könnten bei größeren Systemüberarbeitungen oder Updates weitere rund 30.000 Euro fällig werden, heißt es. Zwei OTA-Vertreter hätten die Konditionen bestätigt, auch ein Ryanair-Sprecher habe die Gebühren eingeräumt, schreibt das Portal.
Die Kosten dienten der technischen Unterstützung durch das Entwicklerteam der Airline, zitiert Skift den Ryanair-Sprecher. Sie deckten den Aufwand ab, um die Systeme der OTAs mit der Ryanair-Plattform zu verbinden. Bei weiterem Unterstützungsbedarf würden die Partner "entsprechend belastet".
Buchung führt über Ryanair-Plattform
Teil der Integration sei ein Pop-up auf den OTA-Websites, das Kunden zur Bestätigung und zum Abschluss der Buchung auf Ryanair.com weiterleitet. Dort müssen Reisende ein Ryanair-Konto anlegen oder sich einloggen, um ihre Buchung zu verwalten. Nachträgliche Änderungen und der Check-in erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Airline-Seite.
Für große Konzerne wie Expedia, Booking, Trip.com oder TUI seien die Gebühren verkraftbar, kommentiert das US-Portal. Für kleinere Anbieter wie Etraveli, Lastminute, Kiwi, On the Beach oder Loveholidays stellten sie hingegen eine erhebliche Belastung dar.
Kein Zugang zu den günstigsten Tarifen
Provisionen für Flugbuchungen zahlt Ryanair den OTAs nicht. Zwar spricht die Airline von "kostenfreiem Zugang" zu ihren Tarifen, doch sind die drei günstigsten Buchungsklassen laut Skift ausdrücklich ausgenommen. Diese sogenannten Promotion-Tarife blieben der eigenen Website vorbehalten, was die OTAs bei der Preisdarstellung benachteilige.
Zugriff erhielten die Partner dagegen auf Zusatzleistungen wie Gepäck oder Sitzplatzreservierungen. Auch die Einbindung der Flüge in Pauschal- oder Bausteinreisen sei erlaubt. Eigene Serviceentgelte dürften die OTAs erheben, sofern sie transparent ausgewiesen seien.
Mehrere große OTAs wollten sich auf Anfrage des Portals zu den Vertragsinhalten nicht äußern oder reagierten nicht auf Anfragen.
Christian Schmicke