Bei Arbeitsunfähigkeit verfällt der Urlaub nicht
23. Juli 2020, 13:14 Uhr
"Liegt der Arbeitnehmer einfach krank mit Halsschmerzen auf dem Hotelzimmer, dann ist Urlaub auch Urlaub. Bescheinigt der Arzt jedoch, dass er arbeitsunfähig ist, verliert er die Urlaubstage nicht", erklärt Achim Schunder, Professor für Arbeitsrecht. Wo die Krankschreibung erfolgt, also im Urlaubsland oder zuhause, spielt keine Rolle. Wenn man in Quarantäne muss, ist das alleine noch keine Krankheit.
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