Surfen am Arbeitsplatz:
26. Juli 2019, 22:26 Uhr
Surfen am Arbeitsplatz: Erlaubt ein Arbeitgeber die private Internetnutzung, darf er die Beschäftigten dabei nicht überwachen. Weil Missbrauch so schwerlich nachgewiesen werden kann, rät Fachanwalt Philipp Byers zum generellen Verbot.
Read