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14. März 2014 | 15:18 Uhr
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Arbeitgeber darf Reisekosten mit Routenplaner überprüfen:

Arbeitgeber darf Reisekosten mit Routenplaner überprüfen: Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass der Vergleich der Entfernung mit Hilfe von Google Maps keine unzulässige Überwachung darstellt, wie etwa eine Aufzeichnung des Fahrverhaltens in Echtzeit per GPS. haufe.de