Tägliche News für die Travel Industry

22. September 2022 | 17:06 Uhr
Teilen
Mailen

Arbeitgeber muss über Verfall von Urlaub informieren

Arbeitgeber müssen lange krankgeschriebene Beschäftigte auf den drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen hinweisen, sonst verfällt der Resturlaub eines Urlaubsjahres bei Krankheit oder Erwerbsminderung des Beschäftigten nicht, entschied der Europäische Gerichtshof. Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss der bezahlte Urlaub in der Regel im laufenden Urlaubsjahr genommen werden. Aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen können restliche Urlaubstage bis Ende März des Folgejahres genommen werden. Danach verfällt der nicht genommene Urlaub. Tagesschau

Anzeige rv9