Arbeitsgericht mit Grundsatzurteil zu Urlaub bei Kurzarbeit
Wen der Arbeitgeber auf Kurzarbeit null setzt, dem steht auch anteilig weniger Urlaub zu. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil. In der Begründung der Richter heißt es, der Umfang des Erholungsurlaubs werde an der Zahl der Tage mit Arbeitspflicht bemessen. Juristen sprachen zuvor von einer Regelungslücke im Urlaubsgesetz bei hundertprozentiger Kurzarbeit, die nun geschlossen wurde. Zeit