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1. September 2022 | 07:00 Uhr
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Doch keine Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht

Anders als die Entwürfe des Arbeitsministeriums es vorsahen, wird die neue Corona-Schutzverordnung weder Homeoffice-Pflicht noch regelmäßige Tests für Angestellte enthalten. Laut Beschluss des Bundeskabinetts sollen Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts ein Homeoffice-Angebot für Beschäftigte und das Angebot von Tests nur noch "prüfen". Die neue Verordnung soll vom 1. Oktober bis zum 7. April 2023 gelten. Zeit