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19. Juni 2012 | 16:31 Uhr
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E-Mail-Werbung nur mit Einverständnis des Empfängers:

E-Mail-Werbung nur mit Einverständnis des Empfängers: Wer ungefragt Reklame schickt, riskiert eine Abmahnung. Das kann auch passieren, wenn die Firma zuvor bereits Kontakt mit dem Kunden hatte. absatzwirtschaft.de