Überwachung von Mitarbeitern muss transparent sein
Kameras, Tracking-Software, Standortdaten: Die technische Kontrolle von Mitarbeitern ist rechtlich nur eng begrenzt zulässig. Arbeitgeber benötigen einen legitimen Zweck, müssen verhältnismäßig handeln und transparent informieren. Videoaufnahmen sollten in der Regel nach 72 Stunden gelöscht werden. Zudem hat der Betriebsrat bei derartigen Systemen zwingend mitzubestimmen. Unternehmer