Urteil: Gutscheine für ausgefallene Events rechtens
Das Amtsgericht München stuft die Verhinderung oder zumindest Verzögerung der Insolvenzen von Event-Veranstaltern wichtiger ein, als das Recht der Kunden auf Rückzahlung. "Die negativen Folgen der Pandemie sollen auf möglichst viele verteilt werden", heißt es vom Gericht weiter. Für die pandemie-bedingte Absage eines Events gelte eine Härtefallklausel, die das Ausstellen von Gutscheinen rechtfertige. Zeit