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5. Februar 2024 | 16:13 Uhr
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Verbraucherschützer klagen gegen Bahn wegen Abo-Bedingungen

Die Verbraucherschutzzentrale Thüringen hat Klage gegen die Deutsche Bahn eingereicht. Sie hält die Kündigungsfrist für Bahncards für unzulässig. So dürfe eine Probe-Bahncard nicht automatisch in eine einjährige Bahncard 25 oder 50 übergehen, wenn diese nicht vier Wochen vor Ablauf der dreimonatigen Laufzeit gekündigt werde. Die Karte müsse dann binnen vier Wochen kündbar sein. Aktuell ist dies erst zum Ende der einjährigen Laufzeit möglich. Tagesschau

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