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9. September 2026 | 07:00 Uhr
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Warum das Weisungsrecht an der Küchentür endet

Wenn keine Person zum Aufräumen und Säubern von Orten wie der Teeküche angestellt ist, könnte der Arbeitgeber per Weisungsrecht die Mitarbeiter zum Saubermachen verdonnern. Der Haken dabei: Keine Arbeit unterhalb der Qualifizierung des Mitarbeiters. Bleibt dem Chef also nur, klare Regeln für die Küchennutzung aufzustellen, denn aufgrund arbeitsrechtlicher Nebenpflicht sind die Mitarbeiter zur Sauberkeit verpflichtet. Unternehmer